Abmahnungsklausel
#1
Hallo zusammen!

Ich habe letztens im Impressum einer Webseite (sinngemäß) folgendes gelesen:


Sollten sich auf meiner Webseite Inhalte jeglicher Art befinden, die in einem oder meheren fällen gegen das geltende Recht verstoßen, bitte ich VOR einer abmahnung um eine Information per Email, diese Inhalte werden innerhalb der nächsten 72 Stunden entfernt. Bitte haben Sie verständnis dafür, dass wir im Falle der nicht Information vor einer Abmahnung die anfallenden Gebühren nicht tragen werden

oder halt so ähnlich... habs grade mal aus dem gedächtnis hingeschrieben ^^ irrtümer vorbehalten Wink

meine frage:
ist soetwas rechtens?
Kann man sich, wenn man isch auf diese klausel im impressum beruft wirklich irgendwelchen gebühren entkommen? gibt es vielleicht schon ein gerichtsurteil dazu ?
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Nachrichten in diesem Thema
Abmahnungsklausel - von Mashoo - 11.05.2007, 11:30
RE: Abmahnungsklausel - von KingGO - 11.05.2007, 12:45
[Kein Betreff] - von Mashoo - 11.05.2007, 13:22
[Kein Betreff] - von KingGO - 11.05.2007, 15:55

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