20.07.2008, 18:37
Hallo,
also ich wollte auf einigen meiner Webseiten Werbung platzieren. Damit meine ich nicht Google Adsense o.ä. , sondern Werbung für bestimmt Hersteller. Als Gegenleistung bekomme ich natürlich Geld.
Nun ist meine Frage, ob allein schon das Anzeigen von Werbung bzw. die daraus resultierende Gewinnabsicht als Grund ausreicht um es als Gewerbepflichtig abzustempeln.
Hab im Netz dazu schon viel gelesen.
Einerseits gilt ja der Satz "Gewinnabsicht = Gewerbe". Doch andererseits habe ich von Genug Leuten gelesen, die beim Finanzamt gefragt haben und denen gesagt wurde das es nur dann notwendig ist ein Gewerbe anzumelden ( auf Grund von Werbung ) wenn aus diese Werbeung eine Bevorzugung, bzw. Benachteiligung von anderen Gewerben resultiert.
Aber is doch schwachsinn, weil das is doch immer der Fall ?!
Stehe ein wenig wien Ochs vorm Berg hab ich das Gefühl :gaga:
also ich wollte auf einigen meiner Webseiten Werbung platzieren. Damit meine ich nicht Google Adsense o.ä. , sondern Werbung für bestimmt Hersteller. Als Gegenleistung bekomme ich natürlich Geld.
Nun ist meine Frage, ob allein schon das Anzeigen von Werbung bzw. die daraus resultierende Gewinnabsicht als Grund ausreicht um es als Gewerbepflichtig abzustempeln.
Hab im Netz dazu schon viel gelesen.
Einerseits gilt ja der Satz "Gewinnabsicht = Gewerbe". Doch andererseits habe ich von Genug Leuten gelesen, die beim Finanzamt gefragt haben und denen gesagt wurde das es nur dann notwendig ist ein Gewerbe anzumelden ( auf Grund von Werbung ) wenn aus diese Werbeung eine Bevorzugung, bzw. Benachteiligung von anderen Gewerben resultiert.
Aber is doch schwachsinn, weil das is doch immer der Fall ?!
Stehe ein wenig wien Ochs vorm Berg hab ich das Gefühl :gaga: