Wer für Widerrufsbelehrung kürzt, kann abgemahnt werden
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Aktuell Erschienen: Wer für Widerrufsbelehrung kürzt, kann abgemahnt werden

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Seit dem 1.4.2008 hat der Gesetzgeber ein neues Muster für die Widerrufsbelehrung veröffentlicht. Damit sollten Abmahnungen rund um dieses Thema eigentlich erledigt sein. Dass dies nicht so ist, hat nun LG Frankfurt am Main im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens entschieden. Es ging um die Frage, ob ein Kürzen der Widerrufsbelehrung an einigen Stellen wettbewerbswidrig ist und abgemahnt werden kann.
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