Unvollständiger Name im Impressum kann abgemahnt werden
#1
Hallo,

Aktuell Erschienen: Unvollständiger Name im Impressum kann abgemahnt werden

--- Schnapp ---
Für viele Webmaster ist das Impressum eine lästige gesetzliche Pflicht, die es zu erfüllen gilt. Häufig wird es deshalb nur stiefmütterlich behandelt, was schnell zu Unachtsamkeiten führt. Dabei können schon kleinste Nachlässigkeiten für kommerzielle Betreiber zu teuren Abmahnungen führen.

So entschied jüngst das OLG Düsseldorf (Urteil vom 04.11.2008, ... weiter lesen
--- Schnipp ---

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#2
Was kann heutzutage eigentlich nicht abgemahnt werden? :wand:
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#3
Genau das hab ich mir auch gedacht als ich das Lies. Sad Ist doch nicht mehr normal. Sad Es gibt Menschen die mit Bewusst aus einen Grund ihren Namen wie "V. Nachname" machen. Ich kenne da beispielsweise jemand, die das nicht aus Langerweile macht. Die Richter haben doch gar keine Ahnung was im Internet abgeht, die denken immer; Muss wie im Realen Leben sein.

Da werden sich wohl einige wirklich drauf einstellen müssen und/oder ggfs. sich auf Treuhand Service einlassen müssen.

Aber um noch zu betonen als TIPP:

Bekommt wer eine Abmahnung. Sofort Reagieren, Widersprechen und gegen Anzeige gegen diese Person/Kanzlei stellen wegen Wettbewerbswidrigkeit, ggfs gegen Abmahnung stellen wegen Wettbewerbswidrigkeit. Um so mehr man nämlich gegen anspricht, um so schneller werden die Richter mehr fälle bekommen und sich das gesamte Impressums Segment nochmal überlegen müssen.
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