19.08.2004, 10:48
Das mit den vollen Nutzungsrechten hast Du richtig verstanden.
Bei dem Erwerb der vollen Nutzungsrechte gehen alle Rechte auf den Käufer über & er darf mit dem Layout anstellen was er möchte. Dazu gehört auch, das er das Layout vervielständigen kann & es beliebig oft zu einem beliebigen Preis verkaufen darf. Auch darf er es zu einem höheren Preis an einen Kunden verkaufen.
Das einzigste was der Käufer nicht darf: Sich als Designer des Layoutes ausgeben...
Auch mit dem Rest hast Du recht.
Gruß
Diana
Bei dem Erwerb der vollen Nutzungsrechte gehen alle Rechte auf den Käufer über & er darf mit dem Layout anstellen was er möchte. Dazu gehört auch, das er das Layout vervielständigen kann & es beliebig oft zu einem beliebigen Preis verkaufen darf. Auch darf er es zu einem höheren Preis an einen Kunden verkaufen.
Das einzigste was der Käufer nicht darf: Sich als Designer des Layoutes ausgeben...
Auch mit dem Rest hast Du recht.
Gruß
Diana