17.03.2005, 17:30
Den kompletten Text findet ihr auf:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/57634
Quelle: http://www.heise.de
Gmail-Einladungen: Erste einstweilige Verfügung
Im Fall der Abmahnungen für Gmail-Nutzer, die Einladungen für Googles E-Mail-Dienst verkauft hatten, ist die erste einstweilige Verfügung ergangen. Das Landgericht Hamburg verbietet einem Gmail-Nutzer im geschäftlichen Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland unter dem Zeichen "Gmail"-Invitations [Zugangscodes] für die Einrichtung von"Gmail"-e-mail-Accounts anzubieten, zu vertreiben und/oder in sonstiger Weise in den Verkehr zu bringen. [...]
EDIT:
Wenn ich den Artikel richtig verstanden habe, bezieht sich die Abmahnung aber nur auf den kommerziellen Bereich. :grübel:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/57634
Quelle: http://www.heise.de
Gmail-Einladungen: Erste einstweilige Verfügung
Im Fall der Abmahnungen für Gmail-Nutzer, die Einladungen für Googles E-Mail-Dienst verkauft hatten, ist die erste einstweilige Verfügung ergangen. Das Landgericht Hamburg verbietet einem Gmail-Nutzer im geschäftlichen Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland unter dem Zeichen "Gmail"-Invitations [Zugangscodes] für die Einrichtung von"Gmail"-e-mail-Accounts anzubieten, zu vertreiben und/oder in sonstiger Weise in den Verkehr zu bringen. [...]
EDIT:
Wenn ich den Artikel richtig verstanden habe, bezieht sich die Abmahnung aber nur auf den kommerziellen Bereich. :grübel: