11.05.2007, 13:22
Ist es nicht generell so das du erstmal angeschrieben wirst es zu unterlassen ahst ansonsten werden rechtliche schritte folgen...
wäre schön, wenn es immer so wäre
aber ich befürchte, dass das nicht unbedingt der fall ist, in vielen fällen folgt sofort die abmahnung BZW. dieser ersten HINWEIS ist schon mit kosten verbunden. da der abmahnende anwalt gleich seine rechnung für die ausstellung des schreibens mitschickt
wäre schön, wenn es immer so wäre
aber ich befürchte, dass das nicht unbedingt der fall ist, in vielen fällen folgt sofort die abmahnung BZW. dieser ersten HINWEIS ist schon mit kosten verbunden. da der abmahnende anwalt gleich seine rechnung für die ausstellung des schreibens mitschickt