11.05.2007, 16:22
Zitat:Darf man ma fragen was du vor hast ^^ erst der Impressum vermerk jetzt diese Frage?dr vermerk im impressum ist was allgemeines, den kann ich bei jedem Projekt gebruachen
was die Frage wegen dem Hosting angeht:
ich würde gerne in der Community (http://www.ruhr-point.de) die möglichkeit geben eigene musik hochzuladen und als hintergrundmusik einzubinden und von anderen usern bewerten zu lassen etc etc da eine menge leute angemeldet sind, selbst musik machen und an soetwas interesse hätten
und darüber hinaus hätte es mich allgemein mal interessiert
wie pattex schon gesagt hat mit youtube kann ich mich schlecht vergleichen, denn die werden nicht so schnell verklagt und in amerika gelten sowieso andere gesetze na ja... aber im prinzip müsste es doch dann allein über diesen hinweis machbar sein, sonst wären videohosterseiten nicht so bekannt geworden.
mein vernunftgeleiteter verstand veruscht mir schon die ganze zeit mitzuteilen, dass das ausreichen sollte, allerdings bin ich bei großen projekten gern auf der sicheren seite und würde mich deshalb freuen wenn irgendjemand nen link oder ähnliches zu einem gerichtsurteil oder gesetzestext o. ä. hat ihn posten würde
damit ich etwas habe worauf ich mich im zweifelsfall berufen kann