Neues Urheberrecht tritt in Kraft
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München (smk) – Am heutigen 13. September tritt das neue Urheberrecht in Kraft. Laut Bundesministerium der Justiz werde mit dem Gesetz auf die technischen Entwicklungen der letzten Jahre reagiert.

Das neue Gesetz verbietet das Knacken oder Umgehen eines Kopierschutzes von Video-DVDs oder Musik-CDs. Dieses Verbot gilt auch für private Kopien. Zudem dürfen keine Privatkopien aus "offensichtlich illegalen Quellen" angefertigt werden, womit vor allem Internet-Tauschbörsen gemeint sind.

Geldstrafe fürs Kopierschutz-Knacken
Straffrei gehen Nutzer auch künftig aus, die einen Kopierschutz aushebelt - allerdings drohen ihnen Schadenersatz-Forderungen der Rechte-Inhaber. Verboten nach dem neuen Gesetz ist dagegen das Veröffentlichen von Anleitungen, die beschreiben, wie sich Schutz-Systeme aushebeln lassen.

Ebenso illegal sind Hard- und Software-Tools, die einen Kopierschutz umgehen können. Dies betrifft Programme wie MovieJack, GameJack und CloneCD oder Freeware wie ClonyXXL oder den Smartripper. Die Produkte müssen vom Markt genommen werden.

Anreize für die digitale Rechteverwaltung
"Im Urheberrecht haben wir in dieser Legislaturperiode noch viel vor", kündigte Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) an. Unter anderem soll das urheberrechtliche Vergütungssystem reformiert werden, wobei Anreize für den Einsatz etwa des "Digital Rights Management" geschaffen werden sollen.

Als Auftakt zur nächsten Reform veranstaltet das Ministerium am 16. September zusammen mit dem Institut für Urheber- und Medienrecht in München ein Symposium, kündigte Zypries an.

Info: http://www.bmj.bund.de
MfG flint

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