13.03.2004, 15:10
Heute wurde im Oberlandesgericht München beschlossen, dass das Impressum einer Website schnell auffindbar sein muss. Dies ist zwar nichts Neues, allerdings hat das OLG nun beschlossen, dass das Impresumm direkt er sichtlich sein muss und nicht erst nach dem Scrollen (hier gilt der Richtwert von 1.024x786 Pixeln als Auflösung).
Quelle und weiterführende Informationen:
http://www.golem.de/0403/30238.html
Das Gesetz im Netz allgemein
Quelle und weiterführende Informationen:
http://www.golem.de/0403/30238.html
Das Gesetz im Netz allgemein