Ich bin wieder daaaaa!!!!! ;)
#11
juhu, also kann ich es erstmal nicht nebenbei machen ohne anmeldung oder sonst was um erfahrung zu sammeln, da es dann schwarzarbeit wäre wenn ich das rrichtig verstehe ja?

weil wenn dann würde ich das probeweise ausprobieren und zuerst ein wenig taschengeld nebenbei zu verdienen! geht das?
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#12
Zitat:Original von Cranky Psycho
juhu, also kann ich es erstmal nicht nebenbei machen ohne anmeldung oder sonst was um erfahrung zu sammeln, da es dann schwarzarbeit wäre wenn ich das rrichtig verstehe ja?

weil wenn dann würde ich das probeweise ausprobieren und zuerst ein wenig taschengeld nebenbei zu verdienen! geht das?

Für Jeglisches Geschäftliche Tat die du tätigst brauchst du einen Gewerbeschein. Gibt zwei Arten als Gewerbeschein:

GeWo nach §19 Umsatzsteierfrei
Das heißt, du Zahlst sofern du Jährlich nicht die 17,500 Euro übersteigst keine Steuern, Sprich, du weist gesondert die Mehrwertsteuer nicht aus.
Ist empfehlenswert, wenn man erstmal klein anfangen will.

GeWo dann gibts noch den GeWo wo du sofort auch Umsatzsteuerpflichtig bist. Bedenke aber, solltest du dich daran Interessieren, dann bist du 5 Jahre mindestens Umsatzsteuerpflichtet, eher kannst du nicht wechseln zu §19 Umsatzsteierfrei.

Ich habe erst, die erste Variante genutzt seit 2008 / April sind wir Umsatzsteuerpflichtig. :-)

Alles Andere Verrät dir auch das Gewerbeamt in deiner Ortlichen Umgebung. :-)

Ps. Machst du Dienstleistungen ohne GeWo, ist das keine Schwarzarbeit, sondern Steuerhinterziehung. Da kann eine Menge ärger auf dich warten, ggfs. sogar Haftstrafe. :-)
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