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Wenn der Gerichtsvollzieher klingelt |
Geschrieben von: - 07.07.2003, 14:30 - Forum: Laberecke
- Keine Antworten
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Wenn der Gerichtsvollzieher klingelt
Kuckuck darf nicht auf alles geklebt werden
Auch zahlungsunfähige Schuldner haben Rechte. Nach Paragraph 811 BGB darf ihnen bei einer Zwangsvollstreckung nicht der Boden unter den Füßen weggerissen werden. Das Gesetz schützt vor der sogenannten Kahlpfändung: Dinge für den gewöhnlichen Gebrauch wie Kleidung, Wäsche, Hausrat, Radio und Fernsehgeräte, aber auch persönliche Gegenstände wie Trauringe, Orden und Ehrenzeichen bleiben ihnen erhalten.
Keine Chance für Luxusmodelle
Zählen zu den genannten Gegenständen allerdings ausgesprochen hochwertige Stücke, beispielsweise Fernseher mit überdimensioniertem Flachbildschirm oder eine High-Tech-Musikanlage, können diese mittels Austauschpfändung durch ein billigeres Gerät ersetzt werden. Gegenstände, die zur Fortsetzung der Erwerbstätigkeit nötig sind, sind unpfändbar. Sogar das Auto geht nicht automatisch verloren. Wer es unbedingt für seinen Weg zur Arbeit braucht, kann es behalten. Auch hier gilt, dass ein sehr PS-starkes oder luxuriöses Modell eventuell ausgetauscht wird.
Sind Wertgegenstände und Wertpapiere vorhanden, wird der Gerichtsvollzieher sie sofort beschlagnahmen und mitnehmen. Das trifft zum Beispiel auf Bargeld, Aktien, Schmuck oder Kunstgegenstände zu. Auf größere Gegenstände, die einen gewissen Wert haben, klebt er sein Siegel, den "Kuckuck".
Pfändungsfreigrenzen beachten
Auch was die laufenden Einkünfte angeht, bleibt dem Schuldner Spielraum. Die absolute Pfändungsfreigrenze beim Arbeitseinkommen liegt bei 930 Euro monatlich. Sie erhöht sich bei Unterhaltsverpflichtungen um 350 Euro für die erste Person und um je 195 Euro für die zweite bis fünfte Person. Die Obergrenze liegt bei 2 060 Euro monatlich. Der Gerichtsvollzieher verwertet die gepfändeten Gegenstände und Wertpapiere, um die Forderungen der Gläubiger zu befriedigen. Bargeld übergibt er dem Gläubiger sofort, Wertpapiere verkauft er zum Tageskurs. Alle anderen Sachen werden öffentlich versteigert. Der Erlös fließt nach Abzug der Zwangsvollstreckungskosten an den Gläubiger. Kommt bei der Versteigerung mehr als die Höhe der Schulden herein, geht der Überschuss an den Schuldner.
Abstottern in sieben Jahren
Oft dauert es Jahre, bis Schulden abgegolten sind. Doch gibt es mittlerweile auch für hoch verschuldete Personen größere Chancen, in absehbarer Zeit wieder ein normales Leben führen zu können. Früher konnten Gläubiger ihre Forderungen mindestens 30 Jahre lang vollstrecken. Ein sogenanntes Verbraucherinsolvenzverfahren schafft seit 1999 die Möglichkeit, nach sieben Jahren schuldenfrei zu sein. Diese Frist wurde zum 1. Dezember 2001 auf sechs Jahre verkürzt. Voraussetzung ist ein Schuldenregulierungsplan. In ihm werden alle offenen Rechnungen und Möglichkeiten der Bezahlung aufgelistet. Oft verzichten Gläubiger dabei auf Teile ihrer Forderungen.
(N24.de, ddp)
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Massaker in Schule vereitelt |
Geschrieben von: - 07.07.2003, 14:15 - Forum: Laberecke
- Antworten (2)
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Zitat:Massaker in Schule vereitelt
US-Polizei nimmt bewaffnete Kinder und Jugendliche fest
Mit der Festnahme von drei Schülern in New Jersey hat die amerikanische Polizei nach eigenen Angaben in letzter Minute ein neues Schul-Massaker verhindert. Die jungen Leute im Alter von 14, 15 und 18 Jahren seien bis an die Zähne bewaffnet gewesen, als sie am Sonntag festgenommen wurden, berichtete der "Philadelphia Inquirer" am Montag. Die Schüler hatten nach Angaben der Polizei vor, in einer Schule in der Ortschaft Oaklyn und auf der Straße so viele Menschen wie möglich und sich selbst zu erschießen.
(N24.de, dpa)
Boah das gibts wohl net.
Die müßen doch ne meise haben solche leuten bzw. kindern sollte man
erhängen.
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[lob] |
Geschrieben von: - 07.07.2003, 14:12 - Forum: net-board.net Archiv
- Antworten (7)
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Also pattex, ich muss sagen, das 2.1.er Board zahlt sich aus.
Vor allem Dingen weil man jetzt User bewerten kann
Nur weiss ich nicht wirklich wo man sieht wie man bewertet wurde *seufz* Naja werde ich auch noch finden.
Auf jedenfall...
:respekt:
mfg
Zerogiven
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ASP Textbasierter Counter |
Geschrieben von: - 07.07.2003, 14:08 - Forum: Selbstprogrammierte Scripts
- Keine Antworten
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So, jetzt hab ich ihn auf die Schnelle gecodet, weil ich ja in der Arbeit eh (fast) nichts zum tun habe
Auf jedenfall, habe ich eine Liesmich.txt eingefügt, und so ziemlich in jeder Zeile ein Kommentar eingefügt. Das heisst wenn jemand eine genau Erklärung braucht, braucht er sich nur die Datein mittels Editor ansehen.
Im Zip Archiv vorhanden:
liesmich.txt
counter.asp
ausgabe.asp
Viel Spass damit
mfg
Zerogiven
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Jede Menge Tutorials |
Geschrieben von: - 07.07.2003, 13:46 - Forum: net-board.net Archiv
- Antworten (1)
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Also ihr werdet das als Spam sehen, aber ich meine das eher als kl. Webmastertipp.
Das Tutorials Archiv auf meiner Hp wurde auf 63 erweitert, und ausserdem gibt es jetzt einen Memberbereich.
Ich werde auch in Kürze (hoffentlich mit Pattex's Hilfe) die ganzen tut's im Net-Board einfügen, aber da es ziemlich viele sind, ist das auch ein bisschen aufwendig. Falls irgendwer Lust, oder Laune dazu hat mitzuhelfen die meissten Tut's von meiner Hp aufs Net-Board zu bringen der soll sich melden. Im Prinzip kann bei jedem Tutorial der Text 1:1 kopiert werden. Und die Bilder werden von meinem Server, also nicht als Anhang beim Net-Board eingefügt.
mfg
Zerogiven
EDIT:// Wenn ihr wollt könnt ihr die Tutorials derweil auf meiner Hp sehen: http://www.boldluck.at
EDIT2:// Ich warte auf weitere Freiwillige. An die 35 - 40 Tutorials sind im Net-Board einzufügen, da wird jeder gebraucht *fg*
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